| x = abgerundete Kanten laut UVV (
Unfallverhütungsvorschrift ) für Schulen und Kindergärten
Die
"Westfalenpost vom 23. September 2006 berichtet von einem
schrecklichen Unfall.
"Abriss
des Ringfingers am Sportplatzzaun"
An
einem Sportplatzzaun in Österreich hat man deshalb die Überstände
nach unten montiert. Ein Spieler rutschte auf den Zaun zu und kam mit
den Füßen unter die Überstände.
Nur
durch Demontage des Zaunes konnte der stark verletzte Spieler befreit
werden.
In einigen Bundesländern hat der
Gemeindeversicherungsverband Vorschriften für Zäune an Schulen und
Kindergärten erlassen.
Keine Spitzen, nicht scharfkantig,
der Radius von Kanten darf nicht weniger als 2 mm betragen
Diese Vorschriften werden von
uns erfüllt |